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   BGH, 26.10.1955 - 6 StR 87/55   

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https://dejure.org/1955,11125
BGH, 26.10.1955 - 6 StR 87/55 (https://dejure.org/1955,11125)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1955 - 6 StR 87/55 (https://dejure.org/1955,11125)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1955 - 6 StR 87/55 (https://dejure.org/1955,11125)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die

    Auszug aus BGH, 26.10.1955 - 6 StR 87/55
    Wie der Senat in dem Urteil vom 14. Juli 1954 (BGHSt 6, 292 ff), das sich des näheren über den Begriff der Offenkundigkeit verhält, dargelegt hat, ist von dem Revisionsgericht nur zu prüfen, ob der Tatrichter sich bei der Annahme der Gerichtskundigkeit von zutreffenden rechtlichen Erwägungen hat leiten lassen, nicht aber, ob diese tatsächlich vorhanden war.
  • BGH, 13.03.1962 - 1 StR 56/62

    Rechtsmittel

    Diese Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes sind auch anzuwenden, wenn der Angeklagte wie hier zur Zeit der Hauptverhandlung nicht mehr Heranwachsender ist (BGHSt 6, 354 und BGH Urt. v. 26. Oktober 1955 - 6 StR 87/55 bei Dallinger, MDR 1956, 146).

    In einem Verfahren gegen einen Heranwachsenden kann aber durch die Nichtbeteiligung (oder nicht genügende Heranziehung) der Jugendgerichtshilfe nur der Strafausspruch, nicht auch der Schuldspruch berührt werden (BGH Urt. v. 26. Oktober 1955 - 6 StR 87/55 bei Dallinger MDR 1956, 146 undv. 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60).

  • BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/73

    Verletzung der Aufklärungspflicht und des Beweisantragsrechts als

    Daß die Jugendgerichtshilfe fehlerhaft nicht herangezogen worden ist, hat bei einem Angeklagten, der die Tat als Heranwachsender begangen hat, Bedeutung nur für den Strafausspruch, nicht dagegen für die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Angeklagten und damit für den Schuldspruch (BGH, Urteil vom 26.10.1955 - 6 StR 87/55 -, bei Dallinger MDR 1956, 146; BGH, Urteil vom 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60 -, bei Herlan GA 1961, 358; BGH RdJ 1962, 316).
  • BGH, 13.05.1960 - 4 StR 93/60

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit gemeinschaftlichem

    In einem Verfahren gegen einen Heranwachsenden kann aber davon, daß die Jugendgerichtshilfe nicht beteiligt worden ist, nur der Strafausspruch, nicht der Schuldspruch berührt worden sein (vgl. BGH 6 StR 87/55 vom 26. Oktober 1955 bei Dallinger MDR 1956, 146).
  • BGH, 03.09.1974 - 5 StR 373/74

    Revision in Strafsachen - Verletzung der Pflicht zur Beteiligung der

    Dazu war es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bei einem Heranwachsenden verpflichtet (BGHSt 6, 354; BGH 6 StR 89/55 vom 5. Oktober 1955 und 6 StR 87/55 vom 26. Oktober 1955, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1956, 12 und 146).
  • BGH, 11.12.1964 - 2 StR 312/64

    Rechtsmittel

    Hierin ist eine nachträgliche Beschränkung des Rechtsmittels auf den Strafausspruch zu sehen, weil nur dieser und nicht auch der Schuldspruch im Verfahren gegen einen Heranwachsenden davon berührt werden kann, daß die Jugendgerichtshilfe nicht beteiligt worden ist (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1955 - 6 StR 87/55 - bei Dallinger MDR 1956, 146; Urteil vom 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60), Diese Beschränkung ist unwirksam, da der Verteidiger seine Ermächtigung hierzu nicht nachgewiesen hat.
  • BGH, 11.05.1962 - 4 StR 102/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    In einem Verfahren gegen einen Heranwachsenden kann davon, daß die Jugendgerichtshilfe nicht herangezogen worden ist, freilich nur der Strafausspruch, nicht dagegen der Schuldspruch berührt worden sein (vgl. BGH 6 StR 87/55 vom 26. Oktober 1955 bei Dallinger MDR 1956, 146).
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